Leichte Sprache: Einführung und Grundlagen
Leichte Sprache ist eine besonders leicht verständliche Form der deutschen Sprache, die nach festen Regeln aufgebaut ist. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen und soll ihnen den Zugang zu Informationen erleichtern. Für die digitale Barrierefreiheit spielt Leichte Sprache eine wichtige Rolle, weil sie rechtlich verankert ist und öffentliche Stellen des Bundes zentrale Inhalte in Leichter Sprache bereitstellen müssen.
Was ist Leichte Sprache
Leichte Sprache ist eine Form der einfachen Sprache, die auf klar definierten Regeln beruht. Sie verwendet kurze Sätze, bekannte Wörter, eine übersichtliche Struktur und zusätzliche Hilfen wie Bilder, um Texte leichter verständlich zu machen. Die primäre Zielgruppe sind Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Einschränkungen; profitieren können aber auch Menschen mit geringen Lesefähigkeiten oder Menschen, die gerade Deutsch lernen. Leichte Sprache ist damit ein wichtiges Instrument, um sprachliche Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.
Leichte Sprache und Einfache Sprache
Leichte Sprache und Einfache Sprache werden im Alltag oft gleichgesetzt, bezeichnen aber unterschiedliche Stufen der Vereinfachung. Leichte Sprache folgt einem festen Regelwerk (zum Beispiel dem Netzwerk Leichte Sprache) und sieht eine obligatorische Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten vor. Einfache Sprache ist weniger streng geregelt: Sie verwendet ebenfalls kurze, klare Sätze und vermeidet Fachbegriffe, orientiert sich aber eher an Sprachniveaus wie A2 bis B1 und ist damit näher an der Alltagssprache. Rechtlich wird in BGG und BITV 2.0 ausdrücklich Leichte Sprache genannt, wenn es um barrierefreie Informationen geht.
Wer profitiert von Leichter Sprache
Leichte Sprache ist primär für Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Einschränkungen entwickelt worden. Darüber hinaus profitieren Menschen, die Deutsch als Zweitsprache lernen, funktionale Analphabetinnen und Analphabeten, ältere Menschen und Personen in Stress- oder Ausnahmesituationen – etwa bei komplexen Behörden- oder Gesundheitsthemen. Leichte Sprache unterstützt damit eine vielfältige Zielgruppe und trägt dazu bei, Informationen verständlicher und handlungsrelevant zu machen.
Prüfung durch Betroffene
Ein zentrales Merkmal der Leichten Sprache ist die Prüfung durch die Zielgruppe. Das Netzwerk Leichte Sprache schreibt vor, dass Texte von mindestens zwei Personen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden sollen, bevor sie als Leichte Sprache gelten. Diese Prüfgruppen bewerten, ob der Text tatsächlich verstanden wird, und geben Verbesserungsvorschläge – sie gelten als Fachleute für Verständlichkeit in eigener Sache.
Häufige Fragen zu Leichter Sprache
Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und Einfacher Sprache?
Leichte Sprache basiert auf einem klaren Regelwerk und einer verbindlichen Prüfpraxis mit Menschen mit Lernschwierigkeiten, während Einfache Sprache weniger streng geregelt ist und eher allgemein verständliche Sprache mit reduzierter Komplexität meint. Rechtliche Regelungen wie BITV 2.0 und BGG beziehen sich explizit auf Leichte Sprache.
Wer muss Inhalte in Leichter Sprache anbieten?
Träger öffentlicher Gewalt sind nach § 11 BGG verpflichtet, auf Verlangen Erläuterungen in Leichter Sprache zu geben, und sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Öffentliche Stellen des Bundes müssen nach § 4 BITV 2.0 auf der Startseite Erläuterungen in Leichter Sprache zu wesentlichen Inhalten, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen.
Gibt es ein offizielles Logo für Leichte Sprache?
Verschiedene Organisationen nutzen eigene Logos oder Wort-Bild-Marken für Leichte Sprache, beispielsweise das Logo des Netzwerks Leichte Sprache. Ein einziges gesetzlich geschütztes, verpflichtend zu verwendendes Logo für Leichte Sprache gibt es derzeit nicht; wichtiger als das Logo ist die Einhaltung der Regeln und die Prüfung durch die Zielgruppe.