EN 301 549: Zwei-Wege-Sprachkommunikation (Kapitel 6)

Kapitel 6 der EN 301 549 (V3.2.1) legt Anforderungen an IKT-Produkte fest, die Zwei-Wege-Sprachkommunikation bereitstellen – von klassischen Telefonsystemen bis hin zu IP-basierten Sprach- und Videokonferenzdiensten. Ziel ist, dass Gespräche für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen gleichberechtigt nutzbar sind. Dazu gehören Vorgaben zur Audioqualität, zu Echtzeit-Text (RTT) sowie zu Videoübertragung, die etwa für Gebärdensprachkommunikation benötigt wird.

Hinweis: Kapitel 6 von EN 301 549 V3.2.1 betrifft IKT-Produkte mit Zwei-Wege-Sprachkommunikation – also Videokonferenzsysteme, Telefonie-Apps und ähnliche Kommunikationsdienste. Für reine Webinhalte ohne Kommunikationsfunktion ist Kapitel 9 maßgeblich.

Was regelt Kapitel 6

Kapitel 6 „ICT with two-way voice communication" enthält spezifische Anforderungen an Produkte und Dienste, die Sprachkommunikation in beide Richtungen ermöglichen:

  • Audioqualität: Anforderungen an die Übertragungsbreite und Verständlichkeit der Sprache, damit Gespräche auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gut wahrnehmbar sind. Die Norm legt hierzu Mindestwerte für den übertragbaren Frequenzbereich fest.
  • Echtzeit-Text (RTT): Vorgaben, dass dort, wo Zwei-Wege-Sprachkommunikation angeboten wird, auch eine gleichwertige Zwei-Wege-RTT-Kommunikation möglich sein muss, sofern dies ohne zusätzliche Hardware realisierbar ist. Sprach- und Textkommunikation müssen gleichzeitig („concurrent voice and text") über dieselbe Verbindung nutzbar sein.
  • Videotelefonie für Gebärdensprache: Anforderungen an die Videoübertragung, damit Gebärdensprache in ausreichender Qualität übertragen werden kann. Dazu gehören Anforderungen an Bildrate, Auflösung und Synchronität von Audio und Video.
  • Lautstärkeregelung und Anzeige: Vorgaben, dass Lautstärke anpassbar ist und visuelle Anzeigen für Verbindungs- und Audiozustand zur Verfügung stehen, sodass auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Gesprächssituationen einschätzen können.

Für wen ist Kapitel 6 relevant

Kapitel 6 ist für alle Anbieterinnen und Anbieter relevant, deren IKT-Produkte Zwei-Wege-Sprachkommunikation unterstützen. Dazu zählen klassische Telekommunikationsanlagen, VoIP-Telefonie, Videokonferenzsysteme, Callcenter-Lösungen und Kollaborationsplattformen mit integrierter Audio- und Videofunktion. Auch Lernplattformen oder Service-Portale, die integrierte Sprach- oder Videochatfunktionen bereitstellen, müssen die Anforderungen aus Kapitel 6 berücksichtigen, wenn sie im Geltungsbereich der EN 301 549 eingesetzt werden.

Echtzeit-Text (RTT)

Echtzeit-Text (Real-Time Text, RTT) bedeutet, dass eingegebener Text nahezu zeitgleich beim Gesprächspartner erscheint, ohne dass Nutzerinnen und Nutzer eine Nachricht erst „absenden" müssen. Für gehörlose und schwerhörige Menschen ist RTT eine gleichwertige Alternative zur gesprochenen Sprache, insbesondere in Notfällen oder Servicegesprächen. Kapitel 6 verlangt, dass Sprach- und RTT-Kommunikation parallel über denselben Kanal genutzt werden können, damit gemischte Gesprächssituationen – etwa zwischen hörenden und gehörlosen Teilnehmenden – barrierefrei möglich sind.

Häufige Fragen zu Kapitel 6

Gilt Kapitel 6 auch für Videokonferenzsysteme wie Zoom oder Teams?

Ja, sofern ein System Zwei-Wege-Sprachkommunikation bereitstellt und im Geltungsbereich der EN 301 549 eingesetzt wird, sind die Anforderungen aus Kapitel 6 grundsätzlich relevant. Dazu gehören Audioqualität, Unterstützung von Echtzeit-Text sowie Anforderungen an Videoübertragung, etwa für Gebärdensprachkommunikation. In der Praxis werden die Anforderungen meist über Konformitätsberichte oder VPAT-Dokumente nachgewiesen.

Was ist Echtzeit-Text und warum ist er barrierefrei?

Echtzeit-Text überträgt jede eingegebene Zeichenfolge unmittelbar, sodass Gesprächspartnerinnen und -partner Text quasi „live" mitlesen können. Das ermöglicht gehörlosen und schwerhörigen Menschen die unmittelbare Teilnahme an Gesprächen, ohne auf verzögerte Chatnachrichten oder Fremdübersetzung angewiesen zu sein, und stellt damit eine zentrale barrierefreie Alternative zur gesprochenen Sprache dar.

Offizielle Quellen