Anforderung 1.4
Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.
Bedingungen
1.4.1 Farbe
Farbe ist nicht als einziges Mittel zu verwenden, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu kennzeichnen.
1.4.2 Audio-Kontrolle
Bei Tonelementen, die auf einer Webseite automatisch länger als drei Sekunden abgespielt werden, gibt es
- entweder einen Mechanismus zum Unterbrechen oder Beenden des Tons oder
- einen Mechanismus zur Regelung der Lautstärke unabhängig von der Systemlautstärke.
1.4.3 Kontrast
Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5 : 1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 3 : 1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,
- die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind,
- die rein dekorativ sind,
- bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder
- die für den Nutzer oder die Nutzerin nicht sichtbar sind.
Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast.
1.4.4 Veränderbare Textgröße
Der Text lässt sich ohne assistive Technologie bis auf 200 % vergrößern, ohne dass es zu einem Verlust von Inhalt oder Funktionalität kommt.
1.4.5 Schriftgrafiken
Für die Vermittlung von Informationen sind keine Schriftgrafiken zu verwenden, es sei denn,
- diese lassen sich individuell an die visuellen Bedürfnisse der Nutzerin oder des Nutzers anpassen oder
- eine bestimmte Präsentation ist für die Vermittlung der Informationen des Textes wesentlich.
1.4.6 Kontrast
Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 7 : 1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,
- die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind,
- die rein dekorativ sind,
- bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder
- die für die Nutzerin oder den Nutzer nicht sichtbar sind.
- Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast.
1.4.7 Hintergrundgeräusche
Aufgezeichnete Audio-Inhalte, die im Vordergrund Sprache enthalten, haben keine oder abschaltbare Hintergrundgeräusche. Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als die sprachlichen Inhalte im Vordergrund, sofern es sich nicht um nur gelegentliche Toneffekte handelt, die ein oder zwei Sekunden dauern. Audio-Inhalte, die ein Audio-CAPTCHA oder Audio-Logo sind, sowie Audio-Inhalte, bei denen es vorrangig um den musikalischen Ausdruck geht, sind hiervon ausgenommen.
1.4.8 Visuelle Präsentation
Bei der visuellen Präsentation von Textblöcken sind Mechanismen verfügbar, die Folgendes ermöglichen:
- Vordergrund- und Hintergrundfarben sind von den Nutzerinnen und Nutzern auswählbar,
- die Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen,
- der Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet,
- der Zeilenabstand beträgt mindestens 1,5 Zeilen innerhalb der Absätze,
- der Abstand zwischen den Absätzen ist größer als der Zeilenabstand und
- der Text kann im Vollbildmodus ohne assistive Technologie bis auf 200 % vergrößert werden, ohne dass die Nutzerinnen oder Nutzer eine Textzeile horizontal scrollen müssen.
1.4.9 Schriftgrafiken
Schriftgrafiken werden ausschließlich zur Dekoration verwendet oder in Fällen, in denen eine bestimmte Textpräsentation eine wesentliche Voraussetzung für die Vermittlung der Informationen ist.
1.4.10 Umbruch
Inhalte lassen sich bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln ohne Verlust von Informationen oder Funktionalität und ohne horizontales Scrollen nutzen (ausgenommen sind Inhalte, deren Bedeutung oder Nutzung ein zweidimensionales Layout voraussetzen).
1.4.11 Nicht-Text Kontrast
Informationstragenden Grafiken sowie grafische Bedienelemente und deren Zustände und haben einen Kontrast zu angrenzenden Farben von 3:1 oder besser.
1.4.12 Textabstände
Zeilen- Absatz- Wort- und Buchstaben-Abstände lassen sich von Nutzern auf folgende Werte einstellen, ohne dass Inhalte oder Funktionalitäten nicht mehr verfügbar sind: Zeilen: 1,5-fache Textgröße; Abstände nach Absätzen: 2-fache Textgröße; Buchstaben-Kerning: 0,12-fache Textgröße; Wortabstände: 0,16-fache Textgröße.
1.4.13 Eingeblendete Inhalte
Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben sichtbar, wenn der Zeiger über sie bewegt wird, schließen nicht selbsttätig, und sind ohne Änderung der Fokusposition schließbar.