WCAG 2.1 (2018): Überblick und Einordnung
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 wurden am 5. Juni 2018 veröffentlicht und erweitern die WCAG 2.0 von 2008 um 17 neue Erfolgskriterien. Sie ist Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern, darunter auch die BITV 2.0 (2019). Im Oktober 2023 wurde WCAG 2.1 durch WCAG 2.2 abgelöst; diese Seite dient der historischen Einordnung.
Was ist WCAG 2.1
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 aus dem Jahr 2008 wurden am 5. Juni 2018 unter dem neuen Namen WCAG 2.1 aktualisiert. Damit wurden die bestehenden Richtlinien um 17 neue Erfolgskriterien erweitert. Die WCAG 2.1 sollte die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen wesentlich verbessern und dabei Gruppen besser einbeziehen, die in WCAG 2.0 noch weniger berücksichtigt worden waren. Alle Erfolgskriterien der WCAG 2.0 blieben in WCAG 2.1 unverändert erhalten.
Die 17 neuen Erfolgskriterien
Die 17 neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.1 verbessern vor allem die Zugänglichkeit für drei Gruppen:
- Mobile Nutzerinnen und Nutzer: Neue Kriterien zu Gesten, Zeigeraktion und Bedienung auf kleinen Bildschirmen, darunter Zeigergestik, Abbrechen von Zeigereingaben, Beschriftung im Namen und Bewegungssteuerung.
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Neue Kriterien zu Zeitlimits, Authentifizierung und verständlicher Darstellung, darunter Zeitlimits bei Authentifizierung und redundante Eingabe.
- Menschen mit Sehschwäche: Neue Kriterien zu Kontrast, Textabstand und Vergrößerung, darunter Nicht-Text-Kontrast, Textabstand und Inhalte beim Zeigen oder Fokus.
WCAG 2.1 und BITV 2.0
Die BITV 2.0 in der Fassung von 2019 verweist auf WCAG 2.1 als technischen Maßstab für barrierefreie Webinhalte. Das bedeutet, dass die Anforderungen der BITV-Anlage 1 inhaltlich auf den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 beruhen. Da inzwischen WCAG 2.2 veröffentlicht wurde, ist der technische Stand weiterentwickelt worden – die BITV 2.0 selbst verweist aber noch auf WCAG 2.1 als Bezugsbasis.
Von WCAG 2.1 zu WCAG 2.2
Im Oktober 2023 veröffentlichte das W3C WCAG 2.2 als neue stabile Fassung. Die neue Version enthält neun zusätzliche Erfolgskriterien und aktualisiert einzelne bestehende Punkte. WCAG 2.1 ist damit für Neuentwicklungen nicht mehr der aktuelle Stand. Für ältere Prüfberichte, die sich auf WCAG 2.1 beziehen, ist die Fassung aber weiterhin relevant und historisch einzuordnen. Die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 sind in WCAG 2.2 vollständig enthalten.
Häufige Fragen zu WCAG 2.1
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.0 und WCAG 2.1?
WCAG 2.1 erweitert die WCAG 2.0 um 17 neue Erfolgskriterien für mobile Nutzerinnen und Nutzer, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Menschen mit Sehschwäche. Alle bisherigen Kriterien der WCAG 2.0 blieben dabei unverändert erhalten. WCAG 2.1 ist also eine Obermenge von WCAG 2.0.
Gilt WCAG 2.1 noch für die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 (2019) verweist noch auf WCAG 2.1 als Bezugsbasis. Für die technische Praxis ist inzwischen WCAG 2.2 der aktuelle Stand. Wer nach BITV 2.0 prüft, orientiert sich deshalb heute in der Regel an WCAG 2.2, ohne den Bezug zur BITV-Basis zu verlieren.
Wie viele Erfolgskriterien hat WCAG 2.1?
WCAG 2.1 hat insgesamt 78 Erfolgskriterien – die 61 aus WCAG 2.0 plus 17 neue Kriterien. Sie sind auf die Stufen A, AA und AAA verteilt.