EN 301 549: Wahrnehmbarkeit / Perceivable (9.1)
Kapitel 9.1 der EN 301 549 (V3.2.1) bündelt alle Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit von Webinhalten und setzt damit das WCAG-Prinzip „Wahrnehmbar" in der europäischen Norm um. Es umfasst Textalternativen, Vorgaben für zeitbasierte Medien, anpassbare Darstellungen und Anforderungen an Kontrast und Unterscheidbarkeit. Die normativen Anforderungen basieren auf WCAG 2.1 in den Stufen A und AA und gelten sowohl für Webseiten als auch für eingebettete Dokumente.
Was regelt Kapitel 9.1
Kapitel 9.1 gliedert die Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit in vier Unterkapitel, die jeweils auf die zugehörigen WCAG-Erfolgskriterien verweisen:
- 9.1.1 Textalternativen: Fordert, dass für alle Nicht-Text-Inhalte geeignete Textalternativen bereitgestellt werden, damit Informationen und Funktionen auch für Screenreader-Nutzende zugänglich sind. Grundlage sind die WCAG-Erfolgskriterien zu Alternativtexten und Beschreibungen.
- 9.1.2 Zeitbasierte Medien: Regelt Anforderungen für Audio- und Videoinhalte, etwa Untertitel, Audiodeskription und Textalternativen für zeitbasierte Medien. Ziel ist, dass Inhalte auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen wahrnehmbar sind.
- 9.1.3 Anpassbar: Stellt sicher, dass Inhalte so aufbereitet werden, dass sie ohne Informationsverlust in unterschiedliche Formen transformiert werden können, etwa durch Strukturierung mit Überschriften, Listen und semantischen Markierungen.
- 9.1.4 Unterscheidbar: Enthält Anforderungen zu Kontrast, Farbgebrauch, Textvergrößerung und Darstellung, damit Inhalte auch bei Sehbeeinträchtigungen gut erkennbar bleiben.
Bezug zur BITV 2.0
Die BITV 2.0-Anforderungen 1.1 bis 1.4 bilden inhaltlich dasselbe Spektrum wie Kapitel 9.1 der EN 301 549: Textalternativen, zeitbasierte Medien, Anpassbarkeit und Unterscheidbarkeit. Da die BITV 2.0 über EN 301 549 auf WCAG 2.1 verweist, kann eine Erfüllung der BITV-Prüfschritte 1.1.1 bis 1.4.x als Erfüllung der entsprechenden Anforderungen in 9.1 gewertet werden. Für die Prüfpraxis bedeutet das, dass dieselben technischen Maßnahmen sowohl die BITV als auch EN 301 549 abdecken.
Normativ und informativ
In Kapitel 9.1 sind die Anforderungen, die WCAG 2.1 Level A und AA entsprechen, normativ und müssen erfüllt werden, um Konformität mit EN 301 549 zu erreichen. Erfolgskriterien der Stufe AAA sind in Tabelle 9.1 der Norm lediglich informativ aufgeführt und damit nicht verpflichtend. Für Webprojekte, die sich an EN 301 549 orientieren, sind AAA-Kriterien daher empfehlenswert, aber keine Voraussetzung für Konformität.
Häufige Fragen zur Wahrnehmbarkeit
Was ist der Unterschied zwischen normativen und informativen Anforderungen in EN 301 549?
Normative Anforderungen müssen erfüllt werden, damit ein Produkt oder eine Dienstleistung als konform mit EN 301 549 gilt. Informative Anforderungen – wie die in Tabelle 9.1 aufgeführten WCAG-AAA-Erfolgskriterien – dienen der Erläuterung oder als Empfehlung, sind aber rechtlich nicht verbindlich.
Wie hängt Kapitel 9.1 mit BITV 2.0 Anforderungen 1.1 bis 1.4 zusammen?
Die BITV 2.0 greift dieselben inhaltlichen Bereiche auf wie Kapitel 9.1: Textalternativen, zeitbasierte Medien, Anpassbarkeit und Unterscheidbarkeit. Da die BITV über EN 301 549 auf WCAG 2.1 Bezug nimmt, deckt die Umsetzung der BITV-Anforderungen 1.1 bis 1.4 in der Praxis zugleich die entsprechenden Anforderungen des Kapitels 9.1 ab.