EN 301 549: Verständlichkeit / Understandable (9.3)

Kapitel 9.3 der EN 301 549 (V3.2.1) bündelt die Anforderungen zur Verständlichkeit von Webinhalten und setzt damit das WCAG-Prinzip „Verständlich" in der europäischen Norm um. Im Fokus stehen Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit und Unterstützung bei der Eingabe von Daten. Die normativen Anforderungen basieren auf den WCAG-2.1-Richtlinien 3.1 „Lesbar", 3.2 „Vorhersehbar" und 3.3 „Eingabeunterstützung" in den Stufen A und AA.

Hinweis: Kapitel 9.3 von EN 301 549 V3.2.1 entspricht dem WCAG-Prinzip „Verständlich" und umfasst die Anforderungen 9.3.1 bis 9.3.3. Die normativen Anforderungen basieren auf WCAG 2.1 Stufe A und AA.

Was regelt Kapitel 9.3

Kapitel 9.3 gliedert die Anforderungen zur Verständlichkeit in drei Unterkapitel, die jeweils auf die zugehörigen WCAG-Erfolgskriterien verweisen:

  • 9.3.1 Lesbar: Stellt sicher, dass Textinhalte lesbar und verständlich sind. Dazu gehört, dass die Hauptsprache der Seite programmatisch bestimmt werden kann, Sprachwechsel gekennzeichnet werden und komplexe oder ungewohnte Begriffe erläutert werden. Grundlage sind die WCAG-Erfolgskriterien zu Sprache und Lesbarkeit.
  • 9.3.2 Vorhersehbar: Fordert, dass Komponenten und Seiten in vorhersehbarer Weise funktionieren. Navigationsmechanismen und Bedienelemente sollen konsistent sein, und Änderungen des Kontextes dürfen nicht unerwartet ausgelöst werden. Grundlage sind die WCAG-Erfolgskriterien zu Fokus-, Eingabe- und Navigationsverhalten.
  • 9.3.3 Eingabeunterstützung: Regelt, wie Nutzerinnen und Nutzer bei der Eingabe von Daten unterstützt werden, etwa durch aussagekräftige Beschriftungen, klare Anweisungen, verständliche Fehlermeldungen und Fehlervermeidung bei rechtlich oder finanziell relevanten Transaktionen. Grundlage sind die WCAG-Erfolgskriterien zu Fehlermeldungen und Fehlerprävention.

Bezug zur BITV 2.0

Die BITV 2.0-Anforderungen 3.1 bis 3.3 entsprechen inhaltlich Kapitel 9.3 der EN 301 549: Sie regeln Lesbarkeit (Sprache der Seite und Abschnitte), Vorhersehbarkeit von Interaktionen und Unterstützung bei der Dateneingabe. Da die BITV über EN 301 549 auf WCAG 2.1 verweist, kann die Erfüllung der BITV-Prüfschritte 3.1.x bis 3.3.x zugleich als Erfüllung der entsprechenden Anforderungen des Kapitels 9.3 angesehen werden. Für die Prüfpraxis bedeutet das, dass dieselben Maßnahmen für BITV- und EN-301-549-Konformität herangezogen werden.

Normativ und informativ

In Kapitel 9.3 sind die Anforderungen, die WCAG 2.1 Level A und AA entsprechen, normativ und müssen erfüllt werden, um Konformität mit EN 301 549 zu erreichen. Erfolgskriterien der Stufe AAA im Bereich Verständlichkeit – etwa weitergehende Anforderungen an Lesbarkeit oder zusätzliche Eingabeunterstützung – sind in Tabelle 9.1 lediglich informativ aufgeführt und damit nicht verpflichtend. Sie können jedoch als Best-Practice für höhere Verständlichkeit eingesetzt werden.

Häufige Fragen zur Verständlichkeit

Was bedeutet Verständlichkeit im Kontext von EN 301 549?

Verständlichkeit bedeutet, dass Inhalte sprachlich nachvollziehbar sind, sich das Verhalten von Komponenten vorhersagen lässt und Nutzerinnen und Nutzer bei der Eingabe von Daten gezielt unterstützt werden. Ziel ist, kognitive Belastungen zu reduzieren und Fehlbedienungen zu vermeiden.

Wie hängt Kapitel 9.3 mit BITV 2.0 Anforderungen 3.1 bis 3.3 zusammen?

Die BITV 2.0 übernimmt dieselben Themenbereiche wie Kapitel 9.3: Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit und Eingabeunterstützung. Da sie über EN 301 549 auf WCAG 2.1 Bezug nimmt, deckt die Umsetzung der BITV-Anforderungen 3.1 bis 3.3 zugleich die entsprechenden Vorgaben der EN 301 549 zur Verständlichkeit ab.

Offizielle Quellen