EN 301 549: Europäischer Standard für Barrierefreiheit
EN 301 549 ist der europäische Referenzstandard für barrierefreie IKT-Produkte und Dienstleistungen und trägt den vollständigen Titel „Accessibility requirements for ICT products and services". Die aktuelle Version ist EN 301 549 V3.2.1, die im März 2021 veröffentlicht und im August 2021 im Europäischen Amtsblatt bekannt gemacht wurde. Die BITV 2.0 verweist auf EN 301 549 als technischen Maßstab; das BFSG stützt sich für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls auf diesen Standard. Kapitel 9 der EN 301 549 enthält die Webinhalts-Anforderungen auf Basis von WCAG 2.1 – WCAG 2.2 ist der aktuelle technische Stand.
Was ist EN 301 549
EN 301 549 ist eine harmonisierte europäische Norm, die vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) zusammen mit CEN und CENELEC herausgegeben wird. Sie legt Barrierefreiheitsanforderungen an Informations- und Kommunikationstechnik fest – für Webinhalte, mobile Anwendungen, Software, Hardware und Dokumente. Die aktuelle Version V3.2.1 wurde im März 2021 veröffentlicht und ist seit dem 12. August 2021 für öffentliche Stellen des Bundes verbindlich maßgeblich. In Kapitel 9 verweist die Norm normativ auf WCAG 2.1 als Grundlage für barrierefreie Webinhalte.
Aufbau des Standards
Die EN 301 549 ist in mehrere Kapitel gegliedert, die verschiedene IKT-Bereiche abdecken:
- Kapitel 5 – Allgemeine Anforderungen: Grundlegende Anforderungen, die für alle IKT-Produkte und -Dienstleistungen gelten, darunter geschlossene Funktionalität und biometrische Dienste.
- Kapitel 6 – IKT mit Sprach- oder Videokommunikation: Anforderungen an Kommunikationsdienste, Echtzeit-Textkommunikation und Audiodeskription.
- Kapitel 7 – IKT mit Videofunktionen: Anforderungen an Untertitel, Audiodeskription und Benutzersteuerung für Videoinhalte.
- Kapitel 8 – Hardware: Anforderungen an physische IKT-Produkte, zum Beispiel Geräte mit Bildschirmen oder Bedienelementen.
- Kapitel 9 – Webinhalte: Anforderungen für öffentlich zugängliche Webinhalte auf Basis der WCAG 2.1.
- Kapitel 10 – Nicht-Web-Dokumente: Anforderungen für Dokumente wie PDFs, die nicht als Webseite bereitgestellt werden.
- Kapitel 11 – Software: Anforderungen für Softwareanwendungen, darunter mobile Apps und Desktop-Anwendungen.
- Kapitel 12 – Dokumentation und Supportleistungen: Anforderungen an technische Dokumentation und Nutzungsunterstützung für IKT-Produkte.
- Kapitel 13 – IKT als Hilfstechnologie: Anforderungen an Produkte, die selbst als Hilfstechnologie eingesetzt werden.
EN 301 549 und BITV 2.0
Die BITV 2.0 (2019) setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 um und verweist für die technische Prüfpraxis auf EN 301 549. Das bedeutet, dass Barrierefreiheitsprüfungen für öffentliche Stellen des Bundes inhaltlich an den Anforderungen der EN 301 549 ausgerichtet sind. In der Prüfpraxis sind vor allem Kapitel 9 für Webinhalte und Kapitel 10 für Dokumente relevant. Wer nach BITV 2.0 prüft, prüft damit zugleich nach EN 301 549 V3.2.1.
Normativ und informativ
Die EN 301 549 unterscheidet zwischen normativen und informativen Teilen. Normative Anforderungen sind verbindlich und müssen erfüllt werden; sie bilden den eigentlichen Prüfmaßstab. Informative Anhänge und Tabellen – wie Tabelle 9.1 – geben Orientierung, sind aber nicht verbindlich. Priorität II der früheren BITV 2.0 (2011) ist in EN 301 549 V3.2.1 nur informativ in Tabelle 9.1 gelistet und hat damit keinen normativen Status.
Häufige Fragen zu EN 301 549
Was ist der Unterschied zwischen EN 301 549 und WCAG?
WCAG ist eine technische Richtlinie des W3C, die Erfolgskriterien für barrierefreie Webinhalte definiert. EN 301 549 ist eine europäische Norm, die WCAG als normativen Bestandteil für Webinhalte in Kapitel 9 enthält und darüber hinaus weitere IKT-Bereiche wie Software, Hardware und Dokumente abdeckt. WCAG ist also Teil der EN 301 549, aber nicht umgekehrt.
Welche Version von EN 301 549 gilt aktuell?
Die aktuelle Version ist EN 301 549 V3.2.1 vom März 2021. Sie ist seit dem 12. August 2021 für öffentliche Stellen des Bundes verbindlich maßgeblich. Eine Aktualisierung auf eine Version mit WCAG 2.2-Bezug ist in Vorbereitung.
Muss ich EN 301 549 direkt anwenden oder reicht BITV 2.0?
Für öffentliche Stellen des Bundes ist die BITV 2.0 die maßgebliche Rechtsgrundlage. Die BITV verweist technisch auf EN 301 549, weshalb die Prüfung nach BITV 2.0 inhaltlich einer Prüfung nach EN 301 549 entspricht. Eine direkte Anwendung der Norm ist für die meisten Prüfszenarien nicht gesondert erforderlich.
Offizielle Quellen
Kapitel der EN 301 549 in dieser Wissensdatenbank
- Kapitel 5 – Allgemeine Anforderungen / Generic Requirements
- Kapitel 6 – Zwei-Wege-Sprachkommunikation / Two-Way Voice Communication
- Kapitel 7 – Videofähigkeiten / ICT with Video Capabilities
- Kapitel 9.1 – Wahrnehmbarkeit / Perceivable
- Kapitel 9.2 – Bedienbarkeit / Operable
- Kapitel 9.3 – Verständlichkeit / Understandable
- Kapitel 9.4 – Robustheit / Robust
- Kapitel 11 – Einstellungen und Autorenwerkzeuge
- Kapitel 12 – Dokumentation und Support