Allgemeines

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 trat am 22.09.2011 in Kraft und gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung. Sie soll Webseiten auch für Menschen mit Behinderungen (z. B. gehörlos, blind u.ä.) bestmöglich zugänglich und benutzbar machen.

 

Die BITV gilt zunächst nur auf Bundesebene, im Länder- und Kommunalen-Bereich greifen Landesgleichstellungsgesetze und ggf. länderspezifische Verordnungen.

Inhalt der BITV 2.0

Die BITV 2.0 beinhaltet 2 Anlagen:

 

Anlage 1 ist unterteilt in Priorität I (vergleichbar mit WCAG 2.0 Konformitätsstufe AA) und Priorität II (vergleichbar mit WCAG 2.0 Konformitätsstufe AAA). Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen alle Anforderungen der Priorität I und der Priorität II erfüllen. 

 

Anlage 2 ist eine Erweiterung der WCAG 2.0, wo die Anforderungen zur Berücksichtigung von Gebärdensprachfilmen und Texten in leichter Sprache gesondert aufgeführt werden.