Zertifizierung für Barrierefreiheit: Überblick
Eine offizielle staatliche Zertifizierungsstelle für barrierefreie Webseiten gibt es in Deutschland und der Schweiz noch nicht. Es gibt aber anerkannte Prüfverfahren und Qualifikationsnachweise, die in der Praxis als Maßstab gelten. Wer einen Prüfbericht nach EN 301 549 oder WCAG 2.2 erstellen möchte, sollte über nachgewiesene Fachkenntnisse verfügen – etwa durch eine IAAP-Zertifizierung.
Wer darf Prüfberichte erstellen
In Deutschland ist gesetzlich nicht geregelt, wer ein Barrierefreiheitsgutachten erstellen darf. Die Bezeichnungen „Gutachter" und „Sachverständiger" sind nicht geschützt; nur „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist eine staatlich anerkannte Bezeichnung – für den Bereich Barrierefreiheit gibt es diese Funktion jedoch nicht. Das bedeutet: Ein Prüfbericht ist fachlich und rechtlich nur so viel wert wie die Qualifikation der Person dahinter.
Als fachlich anerkannte Qualifikation für die Erstellung von Barrierefreiheitsprüfberichten gilt die IAAP WAS-Zertifizierung (Web Accessibility Specialist). Personen mit dieser Zertifizierung sind qualifiziert, Websites und Web-Applikationen auf Barrierefreiheit zu prüfen. Ein Prüfbericht, der ausweist, dass er durch eine IAAP WAS-zertifizierte Fachspezialistin oder einen IAAP WAS-zertifizierten Fachspezialisten erstellt wurde, ist damit transparent und nachvollziehbar – auch gegenüber öffentlichen Stellen und Auftraggeber.
BIK BITV-Test
Der BIK BITV-Test ist Deutschlands bekanntestes Prüfverfahren für die umfassende Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten. Er prüft nach EN 301 549, BITV 2.0 und WCAG. Seit November 2024 gibt es auch einen BIK BITV-Test für WCAG 2.2, der speziell für Angebote entwickelt wurde, die dem BFSG unterliegen. Das BIK-Prüfsiegel kann nur von Mitgliedern des BIK-Prüfverbunds vergeben werden, die einem internen Qualitätssicherungsverfahren unterliegen. Das Siegel ist kein staatliches Zertifikat, aber ein anerkanntes Markenzeichen im deutschsprachigen Raum.
Accessibility Conformance Report (ACR)
Ein Accessibility Conformance Report (ACR) ist ein standardisiertes Dokument, das beschreibt, inwieweit ein digitales Produkt die Anforderungen von WCAG und EN 301 549 erfüllt. Grundlage ist das VPAT-Template (Voluntary Product Accessibility Template) des Information Technology Industry Council. Die aktuelle Version ist VPAT 2.5 von April 2025, die erstmals WCAG 2.2 einschließt. ACR-Berichte werden vor allem bei Software, Apps und digitalen Produkten eingesetzt und sind seit dem BFSG auch im deutschen Markt stärker gefragt. Sie können durch qualifizierte Fachleute erstellt werden, darunter IAAP WAS-zertifizierte Personen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen, die der BITV 2.0 unterliegen, sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Sie beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit des Angebots, benennt nicht barrierefreie Inhalte mit Begründung und gibt einen Feedbackmechanismus für Nutzerinnen und Nutzer an. Die Anforderungen an die Erklärung sind in Anlage 2 der BITV 2.0 geregelt. Eine Mustererklärung stellt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit.
BFSG und Konformitätserklärung
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es enthält eigene Anforderungen an die Dokumentation und Konformitätserklärung, die sich von der Erklärung zur Barrierefreiheit nach BITV 2.0 unterscheiden. Wer unter das BFSG fällt, sollte die dort geregelten Nachweispflichten eigenständig prüfen. Ein ACR nach VPAT 2.5 kann dabei als technisches Compliance-Dokument dienen.
Häufige Fragen zur Zertifizierung
Gibt es eine offizielle Zertifizierung für barrierefreie Webseiten?
Eine staatliche Zertifizierungsstelle gibt es in Deutschland und der Schweiz nicht. Es gibt aber anerkannte Prüfverfahren wie den BIK BITV-Test und Qualifikationsnachweise wie die IAAP WAS-Zertifizierung, die in der Praxis als Maßstab gelten. Für öffentliche Stellen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit ein Pflichtdokument.
Was ist der BIK BITV-Test?
Der BIK BITV-Test ist ein etabliertes Prüfverfahren für barrierefreie Webangebote im deutschsprachigen Raum. Er prüft nach EN 301 549, BITV 2.0 und WCAG und liefert ein nachvollziehbares, dokumentiertes Ergebnis. Das BIK-Prüfsiegel kann nur von Mitgliedern des BIK-Prüfverbunds vergeben werden.
Welche Qualifikation braucht man für einen anerkannten Prüfbericht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland keine bestimmte Qualifikation. In der Praxis gilt die IAAP WAS-Zertifizierung als anerkannter Nachweis für die Qualifikation zur Prüfung von Webinhalten nach WCAG und EN 301 549. Ein Prüfbericht, der die Qualifikation der prüfenden Person ausweist, ist transparenter und fachlich nachvollziehbarer.