Barrierefreiheit: Gesetze in der Schweiz

Barrierefreiheit in der Schweiz stützt sich vor allem auf das BehiG und die BehiV für öffentliche Stellen. Seit dem 1.1.2004 sind diese Regelungen in Kraft und bilden den rechtlichen Rahmen für barrierefreie Internetangebote des Bundes. Für die technische Umsetzung ist heute eCH-0059 wichtig, das sich an WCAG 2.1 orientiert.

Geltungsbereich: Das BehiG gilt für Bundesbehörden und für kantonale Behörden, soweit sie in Bundesaufgaben einbezogen sind. Ausnahmen sind möglich, wenn die Anforderungen nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können. Für private Unternehmen gilt das BehiG nicht pauschal; der Schwerpunkt liegt auf dem Gemeinwesen und auf öffentlich wahrgenommenen Aufgaben.

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Seit dem 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Zusammenhang mit der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) in Kraft. Es soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vermeiden, verringern oder beseitigen und ist die gesetzliche Grundlage für barrierefreie Internetangebote im Bundesbereich. Die Verordnung gilt auch für kantonale Behörden, soweit sie in Bundesaufgaben einbezogen sind. Ausnahmen können gewährt werden, wenn die Anforderungen nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können.

Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)

Nach Art. 10 BehiV müssen Internetangebote des Bundes so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen diese barrierefrei nutzen können. Die Verordnung sieht vor, dass die Bundeskanzlei und der Informatikrat Bund technische Richtlinien zur Barrierefreiheit im Internet herausgeben. Damit wird die gesetzliche Vorgabe in eine praktische Umsetzungsregel für Bundeswebseiten übersetzt.

Technischer Standard eCH-0059

Für Bundeswebseiten in der Schweiz ist heute eCH-0059 der zentrale technische Standard. Die aktuelle Fassung 3.0 stützt sich auf WCAG 2.1 und gilt für Informationen und Dienstleistungen des Gemeinwesens sowie konzessionierte Unternehmen. Der Standard soll helfen, Angebote im Internet, Intranet und Extranet einheitlich und barrierearm umzusetzen.

Kantonale Regelungen

Auf kantonaler Ebene gelten die jeweils einschlägigen Vorschriften der Kantone. Sie können den Zugang zu digitalen Angeboten ebenfalls regeln und auf Bundesaufgaben Bezug nehmen. Für die konkrete Prüfung ist deshalb immer das anwendbare kantonale Recht mitzudenken.

Häufige Fragen zu Gesetzen in der Schweiz

Gilt das BehiG auch für private Unternehmen in der Schweiz?

Nicht pauschal. Der Schwerpunkt des BehiG liegt auf dem Gemeinwesen und auf Aufgaben des Bundes; private Unternehmen sind nur dann erfasst, wenn eine besondere rechtliche Grundlage dies vorsieht. Für die Prüfung kommt es deshalb auf den konkreten Anwendungsbereich an.

Welcher technische Standard gilt für Bundeswebseiten in der Schweiz?

Heute ist eCH-0059 der zentrale technische Standard für Bundeswebseiten. Die aktuelle Version 3.0 stützt sich auf WCAG 2.1 und richtet sich an das Gemeinwesen sowie konzessionierte Unternehmen.

Offizielle Quellen