Gesetze und Normen zur digitalen Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch verschiedene Gesetze und Normen geregelt – je nach Zielgruppe, Produktart und Land gelten unterschiedliche Anforderungen. Für öffentliche Stellen des Bundes in Deutschland ist die BITV 2.0 maßgeblich, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt seit dem 28. Juni 2025 das BFSG. Als übergreifende technische Grundlage dient in allen EU-Mitgliedstaaten die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf WCAG 2.2 aufbaut. Wer Webseiten oder digitale Dokumente barrierefrei gestalten muss, sollte zunächst klären, welches Regelwerk im konkreten Fall anwendbar ist.

Hinweis: Nicht jedes Gesetz gilt für jeden. BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Länder und Kommunen gelten zusätzlich Landesgesetze.

Deutschland

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist die rechtliche Grundlage für Barrierefreiheit im Bereich des Bundes in Deutschland. Es enthält den Auftrag, Informationstechnik des Bundes barrierefrei zu gestalten, und ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen. Weitere Informationen: Gesetze in Deutschland.

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) konkretisiert den Auftrag aus dem BGG für öffentliche Stellen des Bundes. Sie schreibt die Einhaltung von EN 301 549 (WCAG Level AA) für Webseiten und mobile Anwendungen vor und gilt seit 2019 vollständig. Weitere Informationen: Gesetze in Deutschland.

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt den European Accessibility Act um und gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es richtet sich an Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure, nicht an öffentliche Stellen. Weitere Informationen: BFSG.

Österreich

Das WZG (Web-Zugänglichkeits-Gesetz, BGBl. I Nr. 59/2019) setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 in Österreich um und gilt für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Als technischer Standard gilt EN 301 549. Weitere Informationen: Gesetze in Österreich.

Schweiz

Das BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz) bildet in der Schweiz die rechtliche Grundlage für Barrierefreiheit, auch im digitalen Bereich. Für Webauftritte des Bundes gilt zudem die Accessibility-Richtlinie P028. Die Schweiz orientiert sich technisch an WCAG und EN 301 549, ohne direkt an EU-Richtlinien gebunden zu sein. Weitere Informationen: Gesetze in der Schweiz.

Europäische Normen

EN 301 549 ist die europäische Norm für Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und Dienstleistungen. Sie wird von allen EU-Mitgliedstaaten als harmonisierter Standard zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und des European Accessibility Act angewendet. Die aktuelle Version V3.2.1 verweist für Webinhalte auf WCAG 2.1 Level AA. Weitere Informationen: EN 301 549 Einführung.

Technische Standards

WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) ist der internationale technische Referenzstandard für barrierefreie Webinhalte, herausgegeben vom W3C. WCAG 2.2 ist in EN 301 549 eingebettet und damit mittelbar verbindlich für alle, die europäische Barrierefreiheitsgesetze einhalten müssen. Die Richtlinien sind nach vier Prinzipien gegliedert: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Weitere Informationen: WCAG 2.2.

Häufige Fragen zu Gesetzen und Normen

Welches Gesetz gilt für meine Webseite?

Das hängt von der Art der Organisation und des Angebots ab. Öffentliche Stellen des Bundes in Deutschland fallen unter die BITV 2.0, öffentliche Stellen in Österreich unter das WZG. Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des BFSG anbieten, fallen seit dem 28. Juni 2025 unter das BFSG. Private Unternehmen, die nicht unter den BFSG-Geltungsbereich fallen, sind derzeit in Deutschland nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet – können aber zivilrechtlich über das AGG in die Pflicht genommen werden.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV 2.0?

Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen des Bundes und basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102. Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Markt und setzt den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) um. Beide verweisen auf EN 301 549 als technischen Referenzstandard, unterscheiden sich aber in Adressatenkreis und Rechtsgrundlage.

Gilt EN 301 549 in allen EU-Ländern?

EN 301 549 ist die harmonisierte europäische Norm, auf die alle EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie 2016/2102 und des European Accessibility Act verweisen. Die Norm selbst ist kein Gesetz, entfaltet aber über die nationalen Umsetzungsgesetze Verbindlichkeit. Unternehmen und öffentliche Stellen, die EN 301 549 einhalten, können davon ausgehen, die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen technisch zu erfüllen.

Offizielle Quellen